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   VG Hamburg, 22.01.2013 - 3 L 347/11   

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VG Hamburg, 22.01.2013 - 3 L 347/11 (https://dejure.org/2013,39709)
VG Hamburg, Entscheidung vom 22.01.2013 - 3 L 347/11 (https://dejure.org/2013,39709)
VG Hamburg, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - 3 L 347/11 (https://dejure.org/2013,39709)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 342 Abs 3 LAG, § 349 Abs 2 LAG, § 349 Abs 5 LAG
    Rückforderung gezahlter Lastenausgleichszahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 30.04.2008 - 3 C 17.07

    Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleich; Kenntnis der

    Auszug aus VG Hamburg, 22.01.2013 - 3 L 347/11
    Denn bei den Umständen, deren Kenntnis die Frist auslöst, handelt es sich um solche aus der Sphäre des Rückzahlungsverpflichteten (BVerwG, Urt. v. 30. April 2008, 3 C 17/07, Juris; Beschl. v. 19. August 2008, 3 B 3/08, Juris).

    Dies stellt das Gesetz durch die Normierung von Anzeigepflichten für die (potentiell) Rückzahlungspflichtigen in § 349 Abs. 5 Satz 3 LAG klar, wobei die Mitwirkungspflichten auch für die Rechtsnachfolger gelten (BVerwG, Urt. v. 30. April 2008, 3 C 17/07, Juris).

    Der Beginn der Verjährung nach § 349 Abs. 5 Satz 4 LAG bestimmt sich ausschließlich nach der Kenntnis der Ausgleichsbehörde von den im Gesetz genannten Umständen, gleichgültig worauf diese Kenntnis beruht (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. April 2008, 3 C 17/07, Juris).

  • BVerwG, 04.06.2009 - 3 B 112.08

    Anzeigepflicht des Erben des Empfängers von Schadensausgleichsleistungen als

    Auszug aus VG Hamburg, 22.01.2013 - 3 L 347/11
    Schließlich kann weder die Kenntnis einer anderen Behörde noch eine etwaige "Untätigkeit" einer anderen Behörde der Beklagten zugerechnet werden (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 4. Juni 2009, 3 B 112/08, Juris).

    Es ist daher für den Fristbeginn ohne Belang, ob und inwieweit die Vermögensbehörden etwaige Mitteilungspflichten gegenüber den Ausgleichsbehörden verletzt haben (BVerwG, Beschl. v. 4. Juni 2009, 3 B 112/08, Juris).

  • BVerwG, 19.08.2008 - 3 B 3.08

    Lastenausgleichsrecht; Rückforderung; Rückforderungsfrist; Ausschlussfrist;

    Auszug aus VG Hamburg, 22.01.2013 - 3 L 347/11
    Denn bei den Umständen, deren Kenntnis die Frist auslöst, handelt es sich um solche aus der Sphäre des Rückzahlungsverpflichteten (BVerwG, Urt. v. 30. April 2008, 3 C 17/07, Juris; Beschl. v. 19. August 2008, 3 B 3/08, Juris).

    Denn es ist mit Blick auf § 349 Abs. 5 Satz 3 LAG in erster Linie Sache der Empfänger von Schadensausgleichsleistungen und deren Erben, der zuständigen Behörde hiervon und vom Bestehen einer (möglichen) Rückforderungslage Kenntnis zu verschaffen (BVerwG, Beschl. v. 19. August 2008, 3 B 3/08, Juris).

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus VG Hamburg, 22.01.2013 - 3 L 347/11
    Im Gegenteil ist die Heranziehung der Klägerin naheliegend, nachdem sie bereits zu ¾ als Erbin in Anspruch genommen werden kann und sie als Erwerberin aus der (ohne angemessenen Gegenleistung) erfolgten Vermögensübertragung profitiert (vgl. Kapinos, EALG, VermG, LAG, Kommentar, Loseblatt, Stand: 94. Lieferung Juni 2011, § 349 LAG, S. 54/2), wobei die Beklagte nicht verpflichtet war, die Gründe für die vorrangige Inanspruchnahme im Rückforderungsbescheid oder Beschluss anzugeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Januar 1993, 8 C 57/91, Juris).
  • VG München, 21.02.2006 - M 4 K 05.841
    Auszug aus VG Hamburg, 22.01.2013 - 3 L 347/11
    Angesichts dieser Indizien (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 28. Oktober 1997, 3 B 188/97, Juris; Beschl. v. 29. September 1972, 3 C 56, 72, Juris; VG München, Urt. v. 21. Februar 2006, M 4 K 05.841, Juris) hat die Beklagte den erforderlichen Nachweis erbracht haben, dass die Lastenausgleichszahlungen auch erbracht worden sind.
  • BVerwG, 28.10.1997 - 3 B 188.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Beseitigung unanfechtbarer das rechtliche Gehör

    Auszug aus VG Hamburg, 22.01.2013 - 3 L 347/11
    Angesichts dieser Indizien (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 28. Oktober 1997, 3 B 188/97, Juris; Beschl. v. 29. September 1972, 3 C 56, 72, Juris; VG München, Urt. v. 21. Februar 2006, M 4 K 05.841, Juris) hat die Beklagte den erforderlichen Nachweis erbracht haben, dass die Lastenausgleichszahlungen auch erbracht worden sind.
  • BVerwG, 28.09.2011 - 3 C 38.10

    Rückforderung von Lastenausgleich; Schadensausgleich; anwendbare Fassung des §

    Auszug aus VG Hamburg, 22.01.2013 - 3 L 347/11
    Im Übrigen würde auch die zehnjährige Frist erst mit positiver Kenntnis beginnen (BVerwG, Urt. v. 28. September 2011, 3 C 38/10, Juris).
  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 40.06

    Schadensausgleich; Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleich;

    Auszug aus VG Hamburg, 22.01.2013 - 3 L 347/11
    Gemäß § 349 Abs. 5 Satz 2 LAG, der auch auf Erwerbsvorgänge Anwendung findet, die vor dem 1. Januar 2000 (das ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens des § 349 Abs. 5 Satz 2 LAG) stattgefunden haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Februar 2007, 3 C 40.06, Juris), kann auch ein Rechtsnachfolger des Rückzahlungspflichtigen in Anspruch genommen werden, wenn er die Schadensausgleichsleistungen ohne angemessene Gegenleistung erlangt hat.
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